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Familiennachzug leicht gemacht: Juristische Voraussetzungen und häufige Fehler

Die Möglichkeit, als Familie wieder vereint in Deutschland zu leben, ist für viele Drittstaatsangehörige ein zentrales Anliegen. Der Familiennachzug ist rechtlich klar geregelt – dennoch kommt es immer wieder zu Verzögerungen, Ablehnungen oder unnötigem Aufwand. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Voraussetzungen, nennen häufige Stolpersteine und geben praxisnahe Tipps, um den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten.


1. Wer hat ein Recht auf Familiennachzug?


Grundsätzlich können folgende Angehörige nachziehen:


  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

  • Minderjährige ledige Kinder

  • In Ausnahmefällen auch Eltern von minderjährigen, in Deutschland lebenden Kindern (bei besonderer Schutzbedürftigkeit)


Wichtig: Bei nicht-ehelichen Partnerschaften besteht in der Regel kein Anspruch auf Nachzug. Allerdings gibt es in bestimmten Konstellationen (z. B. bei humanitären Aufenthaltsrechten) Möglichkeiten für eine Einzelfallprüfung.


2. Die Voraussetzungen für den Familiennachzug


Je nach Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person (sogenannter Referenzperson) gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Die wichtigsten sind:


  • Nachweis ausreichenden Wohnraums

    Die Wohnung muss groß genug sein, um alle Familienmitglieder angemessen unterzubringen. Maßgeblich sind die Wohnraumbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.


  • Nachweis ausreichenden Einkommens

    Die Referenzperson muss in der Regel den Lebensunterhalt für sich und die nachziehenden Angehörigen ohne staatliche Hilfe (z. B. Bürgergeld) sichern können.


  • Bestehende Krankenversicherung

    Alle nachziehenden Familienmitglieder müssen krankenversichert sein – entweder über die Familienversicherung oder eigenständig.


  • Sprachkenntnisse

    Für Ehegattennachzug gilt: Der nachziehende Partner muss vor der Visumserteilung mindestens A1-Niveau in Deutsch nachweisen. Ausnahmen sind möglich (z. B. bei Hochqualifizierten oder bei Unzumutbarkeit des Spracherwerbs).



3. Der Ablauf in der Praxis


  • Terminvereinbarung bei der Auslandsvertretung

    Der Nachzug beginnt meist mit einem Visumantrag bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland.


  • Zusammenstellung der Unterlagen

    Die Anforderungen variieren je nach Land – typischerweise erforderlich: Heirats- oder Geburtsurkunde, Sprachzertifikat, Nachweise zur Wohnung und zum Einkommen.


  • Mitwirkung der Ausländerbehörde in Deutschland

    Die Entscheidung über den Visumsantrag fällt nicht allein im Ausland: Die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wird ebenfalls beteiligt.


  • Bearbeitungsdauer und Einreise

    Je nach Land und Fall kann der Prozess mehrere Wochen bis Monate dauern. Nach Visumerteilung kann die Einreise erfolgen – anschließend muss der Aufenthaltstitel in Deutschland beantragt werden.


4. Häufige Fehler – und wie man sie vermeidet


❌ Unvollständige Unterlagen

Tipp: Frühzeitig mit einer Checkliste arbeiten und idealerweise professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.


❌ Fehlende oder unübersetzte Dokumente

Tipp: Alle ausländischen Urkunden müssen i. d. R. legalisiert oder mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt sein.


❌ Zu späte Terminvereinbarung bei der Botschaft

Tipp: Wegen langer Wartezeiten in manchen Ländern frühzeitig einen Termin vereinbaren – auch wenn noch nicht alle Dokumente vorliegen.


❌ Sprachzertifikate werden nicht anerkannt

Tipp: Nur international und durch das BAMF anerkannte Prüfungen (z. B. Goethe-Institut, telc, ÖSD) akzeptieren lassen.


5. Unser Fazit


Der Familiennachzug ist emotional bedeutsam – und rechtlich komplex. Eine gute Vorbereitung, vollständige Unterlagen und ein klarer Überblick über die Anforderungen machen den Unterschied.


Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle nötigen Schritte rechtssicher zu planen, Fristen einzuhalten und den Behördenprozess professionell zu begleiten.


Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin – wir helfen Ihnen, Ihre Familie in Deutschland willkommen zu heißen.



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