Familiennachzug leicht gemacht: Juristische Voraussetzungen und häufige Fehler
- Martin Kanopka
- 23. März
- 2 Min. Lesezeit
Die Möglichkeit, als Familie wieder vereint in Deutschland zu leben, ist für viele Drittstaatsangehörige ein zentrales Anliegen. Der Familiennachzug ist rechtlich klar geregelt – dennoch kommt es immer wieder zu Verzögerungen, Ablehnungen oder unnötigem Aufwand. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Voraussetzungen, nennen häufige Stolpersteine und geben praxisnahe Tipps, um den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten.
1. Wer hat ein Recht auf Familiennachzug?
Grundsätzlich können folgende Angehörige nachziehen:
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
Minderjährige ledige Kinder
In Ausnahmefällen auch Eltern von minderjährigen, in Deutschland lebenden Kindern (bei besonderer Schutzbedürftigkeit)
Wichtig: Bei nicht-ehelichen Partnerschaften besteht in der Regel kein Anspruch auf Nachzug. Allerdings gibt es in bestimmten Konstellationen (z. B. bei humanitären Aufenthaltsrechten) Möglichkeiten für eine Einzelfallprüfung.
2. Die Voraussetzungen für den Familiennachzug
Je nach Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person (sogenannter Referenzperson) gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Die wichtigsten sind:
Nachweis ausreichenden Wohnraums
Die Wohnung muss groß genug sein, um alle Familienmitglieder angemessen unterzubringen. Maßgeblich sind die Wohnraumbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Nachweis ausreichenden Einkommens
Die Referenzperson muss in der Regel den Lebensunterhalt für sich und die nachziehenden Angehörigen ohne staatliche Hilfe (z. B. Bürgergeld) sichern können.
Bestehende Krankenversicherung
Alle nachziehenden Familienmitglieder müssen krankenversichert sein – entweder über die Familienversicherung oder eigenständig.
Sprachkenntnisse
Für Ehegattennachzug gilt: Der nachziehende Partner muss vor der Visumserteilung mindestens A1-Niveau in Deutsch nachweisen. Ausnahmen sind möglich (z. B. bei Hochqualifizierten oder bei Unzumutbarkeit des Spracherwerbs).

3. Der Ablauf in der Praxis
Terminvereinbarung bei der Auslandsvertretung
Der Nachzug beginnt meist mit einem Visumantrag bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland.
Zusammenstellung der Unterlagen
Die Anforderungen variieren je nach Land – typischerweise erforderlich: Heirats- oder Geburtsurkunde, Sprachzertifikat, Nachweise zur Wohnung und zum Einkommen.
Mitwirkung der Ausländerbehörde in Deutschland
Die Entscheidung über den Visumsantrag fällt nicht allein im Ausland: Die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wird ebenfalls beteiligt.
Bearbeitungsdauer und Einreise
Je nach Land und Fall kann der Prozess mehrere Wochen bis Monate dauern. Nach Visumerteilung kann die Einreise erfolgen – anschließend muss der Aufenthaltstitel in Deutschland beantragt werden.
4. Häufige Fehler – und wie man sie vermeidet
❌ Unvollständige Unterlagen
Tipp: Frühzeitig mit einer Checkliste arbeiten und idealerweise professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
❌ Fehlende oder unübersetzte Dokumente
Tipp: Alle ausländischen Urkunden müssen i. d. R. legalisiert oder mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt sein.
❌ Zu späte Terminvereinbarung bei der Botschaft
Tipp: Wegen langer Wartezeiten in manchen Ländern frühzeitig einen Termin vereinbaren – auch wenn noch nicht alle Dokumente vorliegen.
❌ Sprachzertifikate werden nicht anerkannt
Tipp: Nur international und durch das BAMF anerkannte Prüfungen (z. B. Goethe-Institut, telc, ÖSD) akzeptieren lassen.
5. Unser Fazit
Der Familiennachzug ist emotional bedeutsam – und rechtlich komplex. Eine gute Vorbereitung, vollständige Unterlagen und ein klarer Überblick über die Anforderungen machen den Unterschied.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle nötigen Schritte rechtssicher zu planen, Fristen einzuhalten und den Behördenprozess professionell zu begleiten.
Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin – wir helfen Ihnen, Ihre Familie in Deutschland willkommen zu heißen.