Steuerliche Pflichten für internationale Remote-Worker in Deutschland
- Martin Kanopka
- 22. März
- 2 Min. Lesezeit
Die Welt ist mobil geworden – und mit ihr die Arbeit. Immer mehr internationale Fachkräfte leben in Deutschland und arbeiten dabei remote für Arbeitgeber im Ausland. Doch mit dem Ortswechsel kommen neue steuerliche Verpflichtungen. Wer in Deutschland arbeitet oder lebt, muss sich häufig mit komplexen steuerrechtlichen Fragen auseinandersetzen – insbesondere, wenn der Arbeitgeber in einem anderen Land sitzt. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte, die Remote-Worker beachten sollten.
1. Steuerpflicht in Deutschland – Wann beginnt sie?
Grundsätzlich gilt: Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist in der Regel unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Das bedeutet, dass das weltweite Einkommen in Deutschland zu versteuern ist – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in den USA, Indien oder Brasilien hat.
Ausnahme: Wer sich nur vorübergehend (weniger als 183 Tage) in Deutschland aufhält und keinen Wohnsitz begründet, kann unter Umständen nur beschränkt steuerpflichtig sein.
2. Doppelbesteuerung vermeiden: DBA nutzen
Deutschland hat mit vielen Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht und verhindern, dass ein Einkommen doppelt besteuert wird.
Beispiel: Eine kanadische IT-Expertin lebt in Berlin und arbeitet online für ein Unternehmen in Toronto. Laut DBA zwischen Deutschland und Kanada ist in der Regel Deutschland für die Besteuerung zuständig – da sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen dort befindet.
Wichtig: Auch wenn ein DBA eine Doppelbesteuerung verhindert, heißt das nicht, dass keine Steuer gezahlt werden muss – sondern nur, dass dies in einem der beiden Länder geschieht.

3. Anmeldung beim Finanzamt und Steuererklärung
Internationale Remote-Worker sollten sich nach ihrer Ankunft zeitnah beim zuständigen Finanzamt melden. Oft wird eine Steueridentifikationsnummer automatisch nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vergeben. Darüber hinaus ist es ratsam, die Umstände der Tätigkeit – insbesondere den ausländischen Arbeitgeber – proaktiv offenzulegen.
Die jährliche Einkommensteuererklärung ist für Remote-Worker in fast allen Fällen Pflicht, da ausländische Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten und abführen.
4. Sozialversicherung – eine oft übersehene Baustelle
Neben der Einkommensteuer stellt sich auch die Frage nach der Sozialversicherungspflicht. Hier kommt es darauf an, ob ein Arbeitsverhältnis nach deutschem oder ausländischem Recht besteht, ob es eine Entsendung ist, oder ob der/die Beschäftigte als Selbständige*r gilt.
Tipp: In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit einem Anwalt mit internationalem Fokus in Verbindung zu setzen – gerade, wenn auch Renten- und Krankenversicherungspflichten betroffen sind.
5. Fazit: Frühzeitig informieren, später profitieren
Internationale Remote-Worker genießen in Deutschland viele Vorteile – von hoher Lebensqualität bis hin zu sozialer Sicherheit. Damit das mobile Arbeiten jedoch nicht zur steuerlichen Falle wird, sollten Neuankömmlinge sich frühzeitig mit ihren steuerlichen Pflichten auseinandersetzen.
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Unser Team unterstützt Sie gern bei der Einordnung Ihrer individuellen Situation und hilft Ihnen, rechtlich und steuerlich sicher aufgestellt zu sein – damit Sie sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren können.