Neues Hinweisgeberschutzgesetz

May 3, 2024

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Das Hinweisgeberschutzgesetz, das demnächst in Deutschland in Kraft treten wird, ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern). Whistleblower sind Personen, die Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen aufdecken, oft unter erheblichem persönlichem Risiko. Das neue Gesetz zielt darauf ab, diese Personen zu schützen und ihnen angemessene Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen.


Ein zentraler Bestandteil des Whistleblower-Schutzgesetzes ist die Schaffung eines umfassenden rechtlichen Rahmens zum Schutz von Hinweisgebern.  Dazu gehören der Schutz vor beruflichen Nachteilen wie Entlassung oder Versetzung sowie der Schutz vor rechtlichen Konsequenzen, wenn Whistleblower vertrauliche Informationen weitergeben, um Missstände aufzudecken.

Das Gesetz deckt ein breites Spektrum von Sektoren ab, darunter den öffentlichen Sektor, den privaten Sektor und sogar gemeinnützige Organisationen. Es gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Personen, die im Auftrag des Arbeitgebers arbeiten, wie etwa Leiharbeiter.

Das Gesetz wird am 2. Juli 2023 in Kraft treten. Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen dann interne Systeme zur Meldung von Missständen einrichten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Das neue Gesetz sieht auch Sanktionen für Unternehmen vor, die Whistleblower schikanieren oder Vergeltungsmaßnahmen gegen sie ergreifen. Es können Bußgelder verhängt werden und in schweren Fällen können Unternehmen sogar von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Unsere Kanzlei berät Ihr Unternehmen in Fragen des Whistleblowerschutzes in Deutschland und unterstützt Sie beim Aufbau und Betrieb der notwendigen Meldewege.

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